Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Software „TIA Openness Manager"
Version 1.0 der AGB
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen AnyAutomation („Anbieter") und dem jeweiligen Kunden („Lizenznehmer"), einschliesslich Support, Updates, Lizenzverkauf und sonstiger Dienstleistungen.
Sie gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen (B2B).
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Bestellung des Kunden und schriftliche Bestätigung durch den Anbieter, oder
- Aktivierung einer Lizenz durch den Kunden.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen.
3. Lizenzmodelle
Der Anbieter verkauft ausschliesslich Nutzungsrechte, keine Eigentumsrechte. Verfügbare Lizenzmodelle:
- Einzelplatz-Lizenz (HW-ID gebunden)
- Mehrplatz- oder Floating-Lizenzen (optional)
- Zeitlich begrenzte Subscription-Lizenzen
- Enterprise-Lizenzen mit erweiterten Nutzungsrechten
Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.
- Zahlung ist fällig innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
- Keine Skonti, keine Abzüge.
- Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter die Lizenz sperren.
5. Lieferumfang
Der Lieferumfang besteht ausschliesslich aus:
- der Software in digitaler Form
- einem Lizenzschlüssel
- optionalen Updates während des Lizenzzeitraums
Der Anbieter schuldet kein Installationsservice, keine Einbindung in Kundensysteme und keine Anpassungen, ausser vertraglich vereinbart.
6. Support
Sofern nicht vertraglich definiert:
- Support erfolgt freiwillig und ohne Reaktionszeitgarantie
- Kein Anspruch auf Fehlerbehebung
- Kein Anspruch auf Funktionsupdates
Enterprise-Kunden können ein separates SLA abschliessen.
7. Gewährleistung
Die Software wird „as is" geliefert.
Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewährleistung für:
- Fehlerfreiheit
- Eignung für einen bestimmten Zweck
- Kompatibilität mit zukünftigen TIA-Portal-Versionen
- Stabilität des Zugriffs auf externe LLMs
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht.
8. Haftung
Die Haftung des Anbieters ist strikt begrenzt.
Der Anbieter haftet maximal bis zur Höhe des bezahlten Lizenzpreises pro Schadensfall.
Es besteht keine Haftung für:
- Produktionsausfälle
- Datenverlust
- Engineering-Fehler
- LLM-bedingte Fehlgenerierungen
- entgangenen Gewinn
- indirekte Schäden
- Folgeschäden
Die EULA-Haftungsregelungen gelten ergänzend.
9. Datenschutz
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung interner und gesetzlicher Datenschutzanforderungen. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung für Daten, die der Kunde an ein externes LLM übermittelt.
Details siehe Privacy.md.
10. Kündigung & Sperrung
Der Anbieter kann Lizenzen sperren, wenn:
- Zahlungen ausstehend sind
- Lizenzen missbraucht oder manipuliert werden
- Reverse Engineering vermutet oder festgestellt wird
- Sicherheitsmechanismen umgangen wurden
11. Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterfirma.
12. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
Kontakt:
AnyAutomation
Schweiz
Email: tiaopenessmanager@outlook.com
Website: https://www.tiaopenessmanager.ch
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