TIA Openness Manager

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Software „TIA Openness Manager"

Version 1.0 der AGB

Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen AnyAutomation („Anbieter") und dem jeweiligen Kunden („Lizenznehmer"), einschliesslich Support, Updates, Lizenzverkauf und sonstiger Dienstleistungen.

Sie gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen (B2B).

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Bestellung des Kunden und schriftliche Bestätigung durch den Anbieter, oder
  • Aktivierung einer Lizenz durch den Kunden.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen.

3. Lizenzmodelle

Der Anbieter verkauft ausschliesslich Nutzungsrechte, keine Eigentumsrechte. Verfügbare Lizenzmodelle:

  • Einzelplatz-Lizenz (HW-ID gebunden)
  • Mehrplatz- oder Floating-Lizenzen (optional)
  • Zeitlich begrenzte Subscription-Lizenzen
  • Enterprise-Lizenzen mit erweiterten Nutzungsrechten

Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

4. Preise & Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.
  • Zahlung ist fällig innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
  • Keine Skonti, keine Abzüge.
  • Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter die Lizenz sperren.

5. Lieferumfang

Der Lieferumfang besteht ausschliesslich aus:

  • der Software in digitaler Form
  • einem Lizenzschlüssel
  • optionalen Updates während des Lizenzzeitraums

Der Anbieter schuldet kein Installationsservice, keine Einbindung in Kundensysteme und keine Anpassungen, ausser vertraglich vereinbart.

6. Support

Sofern nicht vertraglich definiert:

  • Support erfolgt freiwillig und ohne Reaktionszeitgarantie
  • Kein Anspruch auf Fehlerbehebung
  • Kein Anspruch auf Funktionsupdates

Enterprise-Kunden können ein separates SLA abschliessen.

7. Gewährleistung

Die Software wird „as is" geliefert.

Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewährleistung für:

  • Fehlerfreiheit
  • Eignung für einen bestimmten Zweck
  • Kompatibilität mit zukünftigen TIA-Portal-Versionen
  • Stabilität des Zugriffs auf externe LLMs

Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht.

8. Haftung

Die Haftung des Anbieters ist strikt begrenzt.

Der Anbieter haftet maximal bis zur Höhe des bezahlten Lizenzpreises pro Schadensfall.

Es besteht keine Haftung für:

  • Produktionsausfälle
  • Datenverlust
  • Engineering-Fehler
  • LLM-bedingte Fehlgenerierungen
  • entgangenen Gewinn
  • indirekte Schäden
  • Folgeschäden

Die EULA-Haftungsregelungen gelten ergänzend.

9. Datenschutz

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung interner und gesetzlicher Datenschutzanforderungen. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung für Daten, die der Kunde an ein externes LLM übermittelt.

Details siehe Privacy.md.

10. Kündigung & Sperrung

Der Anbieter kann Lizenzen sperren, wenn:

  • Zahlungen ausstehend sind
  • Lizenzen missbraucht oder manipuliert werden
  • Reverse Engineering vermutet oder festgestellt wird
  • Sicherheitsmechanismen umgangen wurden

11. Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterfirma.

12. Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.


Kontakt:

AnyAutomation

Schweiz

Email: tiaopenessmanager@outlook.com

Website: https://www.tiaopenessmanager.ch

© 2025 AnyAutomation.

© 2025 AnyAutomation - TIA Openness Manager

Contact: TIAOpenessManager@outlook.com